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Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Ein großer Teilbereich des Arbeitsrechts ist das Kündigungsschutzrecht.
Für fast jeden Arbeitnehmer ist angesichts von mehr als 5 Millionen Arbeitslosen in der Bundesrepublik die Kündigung des Arbeitgebers ein Schicksalsschlag, der viele Konsequenzen haben kann.
Nicht jede Kündigung muss hingenommen werden. Kündigungen können versteckte Wirksamkeitsmängel aufweisen. Insbesondere in größeren Betrieben kann z.B. eine Überprüfung der Sozialauswahl ratsam sein.

Wir prüfen für Sie als Arbeitnehmer die Kündigung und beraten Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Sie haben nach Zugang der schriftlichen Kündigung jedoch nur drei Wochen Zeit, eine sog. Kündigungsschutzklage zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als rechtswirksam.

Als Arbeitgeber beraten wir Sie über die Gestaltung von Arbeitsverträgen und Kündigungen.
Durch einen sorgfältig gestalteten Arbeitsvertrag lassen sich Rechtsstreitigkeiten vermeiden.
Eine wirksamen Kündigung muss ein Arbeitnehmer akzeptieren. Nicht immer, aber in vielen Fällen kann so verhindert werden, dass der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt und ein teurer, zeitaufwändiger Rechtsstreit geführt werden muss.

Bei Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis, z.B. Lohnforderungen, sind in den meisten Tarifverträgen sog. Ausschlussfristen vorgesehen, die z.T. nur wenige Monate betragen. Diese Fristen gelten sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Nach Ablauf der Frist ist die Geltendmachung der Ansprüche ausgeschlossen.

Sollten Sie Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis geltend machen wollen, sei es beendet oder nicht, sollten Sie sich rechtzeitig beraten lassen.

  Kanzlei Nentwig & Eckert, Bahnhofstraße 28, 99310 Arnstadt