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Rechtsgebiete

Strafrecht

Jeder Handwerker sieht sich in Zeiten knapper Kassen einmal vor die Situation gestellt, dass Rechnungen nicht bezahlt werden. Die Fragen, die sich zumeist stellen, sind:

  • Wurden Mängel zu Recht geltend gemacht?
  • Wurde eine Vertragsstrafe zu Recht einbehalten?
  • Wie kann ich meine Werklohnforderung schnell und sicher realisieren?

Doch auch unter den Handwerkern gibt es schwarze Schafe.

  • Wurden die Leistungen ordnungsgemäß erbracht?
  • Welche Möglichkeiten habe ich als Bauherr um Mängelansprüche durchzusetzen?

Wir beraten und vertreten Sie als Baubeteiligten in allen Belangen des privaten Baurechts auf Grundlage des BGB und der VOB.

  Kanzlei Nentwig & Eckert, Bahnhofstraße 28, 99310 Arnstadt