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Welche Kosten entstehen für

Beratung und Begutachtung?

Welche Kosten für eine Beratung anfallen, wird durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht bestimmt. Es obliegt dem Rechtsanwalt, mit dem Mandanten eine Vereinbarung über die Höhe der Gebühren zu schließen.
Für Verbraucher sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz jedoch vor, dass der Rechtsanwalt für das erste Gespräch unabhängig von der Dauer maximal 190,00 € zzgl. MwSt in Rechnung stellen darf.
Die Gebühr umfasst lediglich die Erstberatung. Jede weitere Tätigkeit, sei es ein Telefonat mit dem Gegner oder die Fertigung eines Schreibens, löst weitere Kosten aus.

Auch für Begutachtungen sind die Gebühren nicht gesetzlich festgelegt.
Die maximale Gebühr für Verbraucher beträgt in diesen Fällen 250,00 €.

Die vereinbarten Gebühren enthalten nicht die Kosten für Kopien und Porti, falls diese anfallen sollten.

Über die Höhe der in Ihrem Fall zu erwartenden Kosten geben wir Ihnen gerne Auskunft. Diese Auskunft ist selbstverständlich kostenlos ;-).

  Kanzlei Nentwig & Eckert, Bahnhofstraße 28, 99310 Arnstadt