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Rechtsgebiete

Erbrecht

Das Erbrecht regelt den Übergang des Vermögens einer Person bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen.
Bereits vor dem Tod machen sich viele Bürger Gedanken, wie sie den Vermögensübergang auf ihre Erben gestalten sollen. Dies gilt sowohl für das Privatvermögen als auch für z.B. Anteile an Gesellschaften. Der Übergang von Gesellschaftsanteilen im Fall des Todes wird nicht nur durch das Erbrecht sondern auch durch das Gesellschaftsrecht geregelt. Hier gilt es Widersprüche auszuschließen.

Wir beraten Sie über Ihre Möglichkeiten zur Gestaltung des Vermögensübergangs auf ihre Erben.

Auch nach dem Eintritt eines Erbfalles kann professioneller Rat hilfreich sein.

Wir sind Ihnen gerne bei der Abwicklung behilflich und erläutern Ihnen die Rechtslage.

Bitte bedenken Sie, dass nach Eintritt eines Erbfalles bzw. der Kenntnis vom Erbfall Fristen, z.B. die sechswöchige Ausschlagungsfrist, zu laufen beginnen. Sie sollten sich daher rechtzeitig beraten lassen.

  Kanzlei Nentwig & Eckert, Bahnhofstraße 28, 99310 Arnstadt