Rechtsgebiete
Erbrecht
Das Erbrecht regelt den Übergang des Vermögens einer Person bei ihrem Tod auf eine oder
mehrere andere Personen.
Bereits vor dem Tod machen sich viele Bürger Gedanken, wie sie den Vermögensübergang auf
ihre Erben gestalten sollen. Dies gilt sowohl für das Privatvermögen als auch für z.B. Anteile an
Gesellschaften. Der Übergang von Gesellschaftsanteilen im Fall des Todes wird nicht
nur durch das Erbrecht sondern auch durch das Gesellschaftsrecht geregelt. Hier gilt es
Widersprüche auszuschließen.
Wir beraten Sie über Ihre Möglichkeiten zur Gestaltung des Vermögensübergangs auf ihre
Erben.
Auch nach dem Eintritt eines Erbfalles kann professioneller Rat hilfreich sein.
Wir sind Ihnen gerne bei der Abwicklung behilflich und erläutern Ihnen die Rechtslage.
Bitte bedenken Sie, dass nach Eintritt eines Erbfalles bzw. der Kenntnis vom Erbfall
Fristen, z.B. die sechswöchige Ausschlagungsfrist, zu laufen beginnen. Sie sollten sich
daher rechtzeitig beraten lassen.
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