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Rechtsgebiete

Familienrecht

Das Familienrecht regelt das Eingehen und die Aufhebung von Ehen bzw. Lebenspartnerschaften, das eheliche Güterrecht und die Scheidungsfolgen bzw. die Folgen der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft, insbesondere den Versorgungsausgleich und den Unterhalt. Geregelt werden auch die Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern, z.B. Umgangsrecht und Unterhaltspflicht. Auch Fragen der Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft sind sog. Familiensachen.

Viele Fragen des Familienrechts regen bei den Betroffenen Emotionen. Das Gesetz bietet nicht immer eine Regelung an, die den Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen gerecht wird.
Unser Anliegen ist es, mit Ihnen zusammen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine Lösung zu erarbeiten, die sowohl Ihren Wünschen als auch den Bedürfnissen der Mitbetroffenen entspricht.

  Kanzlei Nentwig & Eckert, Bahnhofstraße 28, 99310 Arnstadt