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Wer trägt die Kosten?

Grundsatz

Kostenschuldner des Rechtsanwaltes ist grundsätzlich der Mandant, der die Tätigkeit beauftragt hat.
Unter Umständen besteht ein Kostenerstattungsanspruch gegen den Gegner des Rechtsstreites. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn Sie in einem Rechtsstreit obsiegen. Obsiegen Sie nur teilweise, ist ein anteiliger Erstattungsanspruch gegeben.

In bestimmten Rechtsgebieten, z.B. im Arbeits- und Familienrecht, gelten abweichende Grundsätze.

  Kanzlei Nentwig & Eckert, Bahnhofstraße 28, 99310 Arnstadt