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Welche Kosten entstehen für...?

Grundsatz

Die Rechtsanwaltskosten berechnen sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dessen Anlage in Form einer streitwertabhängigen Gebührentabelle. Entscheidend für die Höhe der Kosten ist danach in erster Linie, welche Tätigkeiten der Rechtsanwalt für Sie ausführt und wie hoch der Streitwert ist.

Der Streitwert bestimmt sich nach dem Wert der Angelegenheit. Der Wert der Angelegenheit wird bei materiellen Streitigkeiten durch die Forderungshöhe bestimmt. Wenn Sie also eine Forderung in Höhe von 2.000 € haben, beträgt der Streitwert 2.000 €. Wenn der Wert der Angelegenheit materiell nicht zu ermessen ist, wie dies z.B. oftmals in familienrechtlichen Angelegenheiten der Fall ist, wird der Gebührenwert gesetzlich bestimmt.

Weitere Kriterien, die sich auf die Höhe der Kosten auswirken können, sind der Umfang und die Schwierigkeit der Angelegenheit. Im Einzelfall können auch die Bedeutung der Angelegenheit, das Haftungsrisiko des Rechtsanwaltes und die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten Auswirkungen auf die entstehenden Kosten haben.

Abweichend von den gesetzlichen Gebühren können in Einzelfällen auch Honorarvereinbarungen getroffen werden, die z.B. eine pauschale (Zusatz-)Vergütung oder eine Vergütung auf Stundenbasis regeln. Die Höhe der Stundensätze ist Verhandlungssache.

Zu den Kosten für den Rechtsanwalt kommen im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen noch die Kosten des Gerichts hinzu, die durch das Gerichtskostengesetz geregelt sind.

  Kanzlei Nentwig & Eckert, Bahnhofstraße 28, 99310 Arnstadt