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Rechtsgebiete

Versicherungsrecht

Versicherungen hat fast jeder Bundesbürger. Der Versicherungsnehmer erwartet von seiner Versicherung z.B. eine unkomplizierte Schadensabwicklung, eine sorgenlose Genesung im Krankheitsfall, und eine Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit oder einer zur Berufsunfähigkeit führenden Verletzung.
Tritt der Versicherungsfall ein, muss der Versicherungsnehmer jedoch nicht selten feststellen, dass er nicht sorglos genesen kann und auch der Schaden nicht unkompliziert abgewickelt wird.

Sollte dieser oder ein ähnlicher Fall eingetreten sein, helfen wir Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen.

Damit wir für Sie schnell und unkompliziert tätig werden können, bringen Sie bitte zur ersten Besprechung die vollständigen Versicherungsunterlagen, d.h. die Police, die Versicherungsbedingungen und ggf. Nachträge zur Police sowie den Versicherungsvertrag mit.

  Kanzlei Nentwig & Eckert, Bahnhofstraße 28, 99310 Arnstadt