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Rechtsgebiete
Versicherungsrecht
Versicherungen hat fast jeder Bundesbürger. Der Versicherungsnehmer erwartet von seiner Versicherung
z.B. eine unkomplizierte Schadensabwicklung, eine sorgenlose Genesung im Krankheitsfall, und eine Absicherung für den Fall
der Berufsunfähigkeit oder einer zur Berufsunfähigkeit führenden Verletzung.
Tritt der Versicherungsfall ein, muss der Versicherungsnehmer jedoch nicht selten feststellen, dass er nicht sorglos genesen kann
und auch der Schaden nicht unkompliziert abgewickelt wird.
Sollte dieser oder ein ähnlicher Fall eingetreten sein, helfen wir Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen.
Damit wir für Sie schnell und unkompliziert tätig werden können, bringen Sie bitte zur ersten Besprechung die vollständigen
Versicherungsunterlagen, d.h. die Police, die Versicherungsbedingungen und ggf. Nachträge zur Police sowie den Versicherungsvertrag
mit.
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