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Welche Kosten entstehen für

Vertragsprüfung- und Erstellung?

Ein Werbeslogan aus der Werbekampagne des Deutschen Anwaltvereins lautet:

"Kleingedrucktes entscheidet oft Großes"

Der Wahrheitsgehalt dieser Aussage erweist sich für uns Rechtsanwälte täglich aufs Neue. Wie wichtig die Regelung vermeintlich unerheblicher Details sein kann zeigt sich oftmals erst, wenn es schon zu spät ist.

Die Kosten für die Prüfung oder Gestaltung eines Vertrages sind Verhandlungssache. Für die Höhe der Kosten ist entscheidend, wie umfangreich und schwierig die Prüfung oder Erstellung des Vertrages ist. Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob es sich um "alltägliche" Verträge wie bspw. Arbeits- oder Mietverträge handelt oder um "besondere" Verträge wie bspw. Ehe- und Gesellschaftsverträge.

Der Prüfungsaufwand für alltägliche Verträge wie Arbeitsverträge ist regelmäßig geringer, weil Standardklauseln Verwendung finden können, die bereits mehrfach gerichtlicher Prüfung unterzogen wurden und somit ein relativ geringes Haftungsrisiko bergen.
Verträge wie Gesellschafts- und Eheverträge müssen oft die Besonderheiten des konkreten Einzelfalles berücksichtigen. Hier sind der Prüfungsaufwand und das Haftungsrisiko erheblich höher.

Auch wenn die Kosten für die Vertragsprüfung oder -gestaltung zunächst hoch erscheinen mögen lohnt sich dieser Aufwand, da ein solides, dem konkreten Regelungsbedürfnis angepasstes Vertragswerk Rechtsstreitigkeiten und damit Kosten vermeiden hilft.

Wir machen Ihnen gerne ein Angebot.

  Kanzlei Nentwig & Eckert, Bahnhofstraße 28, 99310 Arnstadt