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Welche Kosten entstehen für
außergerichtliche Vertretung?
Eine außergerichtliche Vertretung liegt vor, sobald der Rechtsanwalt nach außen für Sie tätig wird, z.B. indem er für Sie ein Telefonat mit dem
Gegner führt oder ein Schreiben verfasst.
Die hierfür entstehenden Kosten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt und werden nach den gesetzlichen Regeln berechnet, sofern keine
Honorarvereinbarung getroffen wurde.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht einen sog. Gebührenrahmen für die außergerichtliche Vertretung vor, innerhalb dessen der Rechtsanwalt
die Gebühren nach seinem Ermessen bestimmen kann. Hierbei hat der Rechtsanwalt die vom Gesetz (§ 14 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
vorgesehenen Ermessensgesichtspunkte zu berücksichtigen.
Diese sind:
Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit
Bedeutung der Angelegenheit
Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten
sowie in Einzelfällen
besondere Haftungsrisiken des Anwalts.
Eine Einschätzung der Höhe der in Ihrem Fall anfallenden Kosten geben wir Ihnen gerne vorab.
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