nentwig-eckert.de

Welche Kosten entstehen für

außergerichtliche Vertretung?

Eine außergerichtliche Vertretung liegt vor, sobald der Rechtsanwalt nach außen für Sie tätig wird, z.B. indem er für Sie ein Telefonat mit dem Gegner führt oder ein Schreiben verfasst.
Die hierfür entstehenden Kosten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt und werden nach den gesetzlichen Regeln berechnet, sofern keine Honorarvereinbarung getroffen wurde.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht einen sog. Gebührenrahmen für die außergerichtliche Vertretung vor, innerhalb dessen der Rechtsanwalt die Gebühren nach seinem Ermessen bestimmen kann. Hierbei hat der Rechtsanwalt die vom Gesetz (§ 14 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) vorgesehenen Ermessensgesichtspunkte zu berücksichtigen.

Diese sind:

  • Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit
  • Bedeutung der Angelegenheit
  • Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten
  • sowie in Einzelfällen

  • besondere Haftungsrisiken des Anwalts
  • .

    Eine Einschätzung der Höhe der in Ihrem Fall anfallenden Kosten geben wir Ihnen gerne vorab.

      Kanzlei Nentwig & Eckert, Bahnhofstraße 28, 99310 Arnstadt